Urs Peter Fischer

Unternehmens- und Pensionskassenberatung

Wer ist von BEPS betroffen

Grundsätzliche jede Firma, welche in mehreren Ländern tätig ist (sog. Multi-National-Enterprise bzw. MNE).

Zurzeit sind zwar Firmen mit einem Umsatz unter 750 Mio. Euro, d.h. 85-90% der Firmen davon befreit..

Die OECD wird aber in 2021 diese Ausnahmeregelung überprüfen und eventuell ändern.

Angesichts der hohen Schulden der meisten Staaten muss, man davon ausgehen, dass die Grenze bald viel tiefer liegen wird.

Somit ist potentiell jede Firma betroffen, welche in mehr als einem Land tätig ist und grenzüberschreitende Leistungen erbringt.